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Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegen King’s Tonic (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), bestehen bei Vorliegen lediglich leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Gesundheits- bzw. Körperschäden sowie wegen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesen Einschränkungen unberührt.

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Sollten einzelne Regelungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

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